THG-Quote verkaufen -
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Von zuverlässiger Auszahlung profitieren und gesicherte Prämie erhalten.
Wir sind ausgezeichnet
Das Fachmagazin electricar hat 55 THG-Anbieter nach gewichteten Qualitätsmerkmalen, wie die Prämienhöhe, den Auszahlungszeitpunkt sowie den Webauftritt bewertet.
E-GELD24 wurde dabei mit dem Prädikat „SEHR GUT“ ausgezeichnet und hat sich für die Top 15 der THG-Anbieter qualifiziert.

Ihr THG-Quoten-Service mit Preisversprechen und Auszahlungsverbindlichkeit
Durch unsere exklusiven Abnahmeverträge im Energiesektor garantieren wir Ihnen für das gesamte Jahr hohe, attraktive Prämien mit abgesichertem Auszahlungsversprechen.
Fahrzeugklassen
Für die THG-Prämie 2023 sind alle batterieelektrischen Fahrzeuge folgender Fahrzeugklassen berechtigt:

E-PKW & Zweirad
(Klasse M1 & andere)
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E-Leichtnutzfahrzeug
(Klasse N1)
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E-Bus
(Klasse M3)
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Geld verdienen mit dem E-Fahrzeug
So funktioniert’s in nur drei Schritten!
1. Registrieren bei E-GELD24
Mit Ihrer E-Mail-Adresse registrieren und ein Kundenprofil erstellen.
2. Fahrzeugschein hochladen
Einfach Scan oder Foto Ihres
Fahrzeugscheins im Profil hochladen.
3. E-GELD erhalten
THG-Prämie als garantierten Festbetrag
von E-GELD24 kassieren.
Ihr E-GELD24 Service
Sie fahren ein E-Fahrzeug? Dann tragen Sie aktiv dazu bei, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dies wird seit dem Jahr 2022 durch den Gesetzgeber sogar belohnt – mit Hilfe der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote).
Mit E-GELD24 können Sie Ihre CO2-Einsparungen beim Umweltbundesamt jährlich zertifizieren lassen und mit Ihrem E-Fahrzeug Geld verdienen.
Wir ermöglichen Ihnen einen einfachen und unkomplizierten Weg zum deutschen Quotenhandel und übernehmen für Sie den gesamten Abwicklungsprozess – fair und transparent. Dabei profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung in der Energiewirtschaft.
Das bekommen Sie für Ihr CO2-Zertifikat
Die E-GELD24 Garantie.
- Sicher: Garantierte und abgesicherte Prämienauszahlung durch exklusive Abnahmeverträge
- Schnell: Schnellstmögliche Auszahlung nach Zertifizierung durch das Umweltbundesamt
- Einfach: Unkomplizierte und transparente Abwicklung für alle E-GELD24 Kunden
- Zuverlässig: Jährliche Auszahlung der THG-Prämie für Ihr E-Fahrzeug
Wir sind ausgezeichnet
Das Fachmagazin electricar hat 55 THG-Anbieter nach gewichteten Qualitätsmerkmalen, wie die Prämienhöhe, den Auszahlungszeitpunkt sowie den Webauftritt bewertet.
E-GELD24 wurde dabei mit dem Prädikat „SEHR GUT“ ausgezeichnet und hat sich für die Top 15 der THG-Anbieter qualifiziert.
Zahlen und Fakten
Quelle: Statista
≈1 Mio.
zugelassene E-Autos in Deutschland
72.091
öffentlich zugängliche Ladesäulen
Quelle: Bundesnetzagentur
≈17 Mio.
Elektroautos weltweit
1,7%
Elektroauto-Marktanteil
in Deutschland
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THG-Quote - was ist das?
Durch die Treibhausgasminderungsquote, kurz: THG-Quote, sollen langfristig die CO2-Emissionen reduziert werden. Quotenverpflichtete Unternehmen wie beispielsweise die Mineralölkonzerne sind dazu verpflichtet, Treibhausgase zu verringern – durch den Erwerb von Umweltzertifikaten können sie diese ausgleichen. Als Fahrer eines E-Fahrzeugs können Sie Ihre CO2-Einsparungen zertifizieren lassen und an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen.

E-GELD24 Service - so funktioniert's
Registrieren, Fahrzeugschein hochladen, Geld kassieren – leichter geht’s nicht! E-GELD24 sammelt die Registrierungen der Fahrzeughalter und reicht diese gebündelt beim deutschen Umweltbundesamt ein. Nach Zertifizierung zahlt E-GELD24 Ihnen Ihre THG-Prämie aus. Die Prämie können Sie jedes Jahr auf’s Neue beantragen.
Ihr Beitrag zum Umweltschutz - wie geht das?
Durch die THG-Quote sieht die Bundesregierung eine Umverteilung von finanziellen Mitteln von fossiler Energie hin zu erneuerbarer Energie vor. Mit der Ausgabe von Umweltzertifikaten sorgt man dafür, dass quotenpflichtige Unternehmen die Energiewende mitfinanzieren – somit wird ein emissionsfreier Verkehr gefördert.

FAQ
1 Allgemein
1.1 Was ist die THG-Quote?
Durch die Treibhausgasminderungsquote, kurz: THG-Quote, sollen langfristig die CO2-Emissionen reduziert werden.
Quotenverpflichtete Unternehmen wie beispielsweise die Mineralölkonzerne sind dazu verpflichtet, Treibhausgase zu verringern – durch den Erwerb von Umweltzertifikaten können sie diese ausgleichen. Als Fahrer eines E-Autos können Sie Ihre CO2-Einsparungen zertifizieren lassen und an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen. Da es für die entsprechenden Unternehmen zu aufwendig wäre mit jedem Fahrzeughalter einzeln zu verhandeln, bieten wir Ihnen mit unserem E-GELD24-Service einen einfachen und unkomplizierten Zugang zum deutschen Quotenhandelssystem. Dabei garantieren wir einen ordnungsgemäßen und zuverlässigen Verkauf der THG-Quote an quotenverpflichtete Unternehmen.
1.2 Wie funktioniert der E-GELD24-Service?
Sie fahren ein E-Fahrzeug? Dann können Sie sich ganz einfach bei uns auf der Seite registrieren und Ihren aktuellen deutschen Fahrzeugschein als Foto oder Scan hochladen. Um von der THG-Quote zu profitieren, wird lediglich ein Nachweis für den Besitz eines rein elektrisch betriebenen Fahrzeugs benötigt. Dieser ist der Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu entnehmen. Wir von E-GELD24 sammeln die Registrierungen der Fahrzeughalter und reichen diese gebündelt beim deutschen Umweltbundesamt ein. Dieses prüft die Daten und stellt für jedes registrierte E-Auto ein Umweltzertifikat aus. Direkt nach der Zertifizierung zahlen wir Ihnen Ihre THG-Prämie aus. Sie können die Prämie jedes Jahr aufs Neue bei uns beantragen.
1.3 Wie können Sie zum Umweltschutz beitragen?
Durch die THG-Quote sieht die Bundesregierung eine Umverteilung von finanziellen Mitteln von fossiler Energie hin zu erneuerbarer Energie vor. Der Handel von Umweltzertifikaten sorgt dafür, dass quotenpflichtige Unternehmen die Energiewende mitfinanzieren und ein emissionsfreier Verkehr gefördert wird.
2 Fragen zur Anmeldung
2.1 Welche Unterlagen brauche ich, um den Service von E-GELD24 zu nutzen?
Für die Registrierung benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse und einen von Ihnen gewählten Benutzernamen sowie ein
Passwort. Nach erfolgreicher Validierung Ihrer E-Mail-Adresse können Sie Ihre Kontaktdaten sowie ein Foto oder Scan Ihres aktuellen deutschen Fahrzeugscheins im Profil hochladen. Für die Auszahlung Ihrer Prämie benötigen wir dann noch Ihre Kontodaten.
2.2 Welche Fahrzeuge sind für die THG-Prämie berechtigt?
Für die THG-Prämie sind alle rein batterieelektrischen Fahrzeuge berechtigt. Dazu gehören unter anderem die Fahrzeugklassen M1 (PKW), N1 (leichte Nutzfahrzeuge) und M3 (Omnibusse) sowie E-Roller mit einer Zulassungsbescheinigung Teil 1.
2.3 Kann ich auch mein Hybrid-Fahrzeug registrieren?
Nein, nur der Halter eines vollelektrischen Autos kann von dem gesetzlichen Rahmen profitieren.
2.4 Kann ich auch mein Leasing-Fahrzeuge registrieren?
Für die Registrierung müssen Sie der Halter des Fahrzeuges sein. Dies können Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) nachschauen.
2.5 Kann ich mich registrieren, wenn mein Fahrzeug nicht in Deutschland zugelassen ist?
Nein, es können nur Umweltzertifikate für Fahrzeuge beantragt werden, die laut Fahrzeugschein in Deutschland zugelassen sind.
2.6 Kann ich mehrere E-Autos registrieren?
Ja, die Ausstellung des Umweltzertifikats sowie die Auszahlung der Prämie erfolgen Fahrzeug-gebunden. Sie können also alle Ihre E-Autos, die auf Sie zugelassen sind, registrieren und erhalten für jedes Ihr E-GELD.
2.7 Muss ich Angaben zu meinem verbrauchten Strom oder meinen gefahrenen Kilometern machen?
Nein, den Antrag beim Umweltbundesamt können wir mit einem gesetzlich vorgegebenen Schätzwert Ihrer eingesparten Emissionen einreichen.
3 Fragen zur Prämie und Auszahlung
3.1 Kostet mich der Service von E-GELD24 etwas?
Nein, die Registrierung sowie der Service sind für Sie kostenlos. E-GELD24 arbeitet erfolgsbasiert und finanziert sich anteilig vom erzielten Erlös der THG-Quote.
3.2 Wie hoch ist die Prämie?
Ihre Prämie richtet sich nach der Fahrzeugklasse und der damit verbundenen Einsparung an Emissionen. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Beschlusses des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Für ein Fahrzeug der Klasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge) erhalten Sie von uns 450 € und für Fahrzeuge der Klasse M3 (Omnibusse) bekommen Sie 11.500 € ausgezahlt. Für alle anderen rein batterieelektrischen Fahrzeuge garantieren wir Ihnen eine Prämie in Höhe von 300 €.
3.3 Kann ich die Prämie rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen?
Nein, die Beantragung für das Jahr 2022 ist leider nicht mehr möglich.
3.4 Erhalte ich die Prämie, obwohl ich mein E-Auto gerade erst gekauft habe und noch nicht ein ganzes Jahr besitze?
Ja, Sie erhalten unabhängig von der Erstzulassung Ihres E-Autos die Prämie von uns ausgezahlt. Falls Sie einen Gebrauchtwagen erworben haben, kann es sein, dass der Vorbesitzer das Fahrzeug bereits registriert hat. In diesem Fall können wir Ihnen die Prämie erst wieder im Folgejahr auszahlen.
3.5 Wann und wie erhalte ich meine Prämie?
Wir können Ihre THG-Prämie monatlich beim Umweltbundesamt beantragen und reichen diese gesammelt ein. Die Prüfung Ihrer Dokumente dauert in der Regel zwischen 12 und 16 Wochen. Nach erfolgreicher Bescheinigung zahlen wir Ihnen Ihre THG-Prämie unmittelbar aus. Aufgrund unserer Abnahmeverträge können wir Ihnen den Verkauf Ihrer THG-Quote garantieren. Sie können die Prämie jedes Jahr aufs Neue bei uns beantragen.
3.6 Muss ich die jährliche Auszahlung versteuern?*
Das kommt darauf an. Hinsichtlich der anfallenden Steuern müssen Sie zwischen privaten und gewerblichen Kunden unterscheiden. Für private Fahrzeughalter lässt sich der Veröffentlichung des Landesamts für Steuern Rheinland-Pfalz, die der bundeseinheitlich abgestimmten Verwaltungsauffassung entspricht, folgendes entnehmen:
Es handelt sich bei dem Erhalt von THG-Prämien für E-Fahrzeuge aus dem Privatvermögen nicht um steuerbare Leistungen. Diese Prämien sind daher nicht einkommenssteuerpflichtig. Ist das E-Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen, stellen THG-Prämien bei der ertragsteuerlichen Beurteilung Betriebseinnahmen dar.
*Da wir keine steuerliche Beratung geben dürfen, empfehlen wir Ihnen im Zweifel Ihren Steuerberater heranzuziehen.
4 Fragen zum Datenschutz und den gesetzlichen Grundlagen
4.1 Was passiert mit meinen Daten?
Wenn Sie uns Ihre Daten im Rahmen der Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote für Ihr(e) Elektrofahrzeug(e) mitteilen, verarbeiten wir diese ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt ausnahmslos nur an die zuständige Behörde (Umweltbundesamt) zur Geltendmachung der
THG-Quote. Unsere vollständigen Datenschutzhinweise finden Sie hier.
4.2 Auf welcher Gesetzesgrundlage werden die Zertifikate ausgegeben?
Die Mitgliedsstaaten der europäischen Union sind laut der Renewable Energy Directive II (RED II) dazu verpflichtet die
CO2-Emissionen im Verkehr zu reduzieren. In Deutschland ist deshalb die Treibhausgasminderungsquote eingeführt worden. Die entsprechenden Gesetze und Verordnungen sind im Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) und in der 38.Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV Nr.38) festgehalten.