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Unternehmen, die Mineralölprodukte in Verkehr bringen, haben sicherzustellen, dass die dadurch freigesetzten Treibhausgasemissionen nach bestimmten Vorgaben gemindert werden. Auf diese Verpflichtung sind auch der für Elektrofahrzeuge eingesetzte Strom und der über öffentliche Ladepunkte an Fahrzeuge abgegebene Strom anrechenbar. Wenn Sie ein reines Batterieelektrofahrzeug fahren oder einen öffentlichen Ladepunkt betreiben, zahlen wir Ihnen dafür eine THG-Prämie aus - so geht's:
Kosten stellen wir Ihnen für unsere Leistungen nicht in Rechnung.
Für Bestandskunden: Bitte beachten Sie bei Ihrer nächsten Anmeldung im Kundenkonto, dass Sie aufgrund einer Systemumstellung einmalig Ihr Passwort zurücksetzen müssen.